Antwort:
Lieber Herr Bartz,vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre positiven Worte zur Wohnung und der Aussicht – das freut uns sehr.
Gleichzeitig bedauern wir, dass Ihr Aufenthalt durch das Taubennest auf dem Balkon beeinträchtigt wurde. Leider war es uns aus tierschutzrechtlichen Gründen tatsächlich nicht erlaubt, das Nest zu entfernen, da es sich um einen geschützten Zeitraum während der Brutphase handelte. Wir verstehen vollkommen, dass dies Ihre Nutzung des Balkons stark eingeschränkt hat, und bedauern sehr, dass das Ihren Gesamteindruck beeinflusst hat. Ihr Hinweis hilft uns, in Zukunft transparenter mit solchen Situationen umzugehen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie trotz allem einige schöne Momente bei uns hatten.
Herzliche Grüße Ihr Team von Baltic Appartements