Baltic Appartements Lübecker Bucht

Exklusive Ferienwohnungen & Ferienhäuser - Lübecker Bucht

Telefon: 04503 - 79 59 040

 Serviceleistungen und Angeboten rund um unsere Ferienwohnungen.

Allgemeine Mietbedingungen

Die Baltic Appartements GmbH bietet eine Plattform, auf der Ferienobjekte durch Wohnungseigentümer (nachfolgend auch Eigentümer oder Vermieter genannt) vermietet und von Mietern angemietet werden können.


Die angebotenen Ferienobjekte sind kein Eigentum der Baltic Appartements GmbH. Die Baltic Appartements GmbH tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler des Ferienobjekts auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Baltic Appartements GmbH wird selbst nicht Vertragspartner. Die allgemeinen Mietbedingungen der Baltic Appartements GmbH regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter. Eine Inanspruchnahme der Baltic Appartements GmbH ist ausgeschlossen.

Um Ihnen eine stets hohe Servicequalität bieten zu können, erhebt die Baltic Appartements GmbH eine Servicepauschale von 39,- €  auf jede Buchung.
 

§ 1 Vertragsabschluss

1. Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot annimmt.
2. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken vermietet. Die max. Personenanzahl ist im Mietvertrag festgelegt.

§ 2 Zahlungsbedingungen

1. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20 % des zu zahlenden Gesamtbetrages laut Mietvertrag auf das Konto der Baltic Appartements GmbH zu entrichten. Der restliche Betrag ist spätestens bis 4 Wochen vor Mietbeginn vollständig zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen im Mietvertrag ggf. abweichen.
2. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen oder der restliche Betrag nicht spätestens bis 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der Baltic Appartements GmbH eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Pauschale wie unter § 3 Nr. 2 aufgeführt berechnen bzw. von der geleisteten Anzahlung einbehalten.
3. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.

§ 3 Stornierung

1. Eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2. Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt:


Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
34 oder weniger Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Bei Stornierung am Anreisetag oder ausbleibender Anreise beträgt die Pauschale 100% des Mietpreises.
 
Die Baltic Appartements GmbH erhebt zusätzlich zur oben vereinbarten Pauschale eine fixe Bearbeitungspauschale von 49,- €.
 
Im Falle eines allgemeinen Reiseverbotes in Schleswig-Holstein hat der Mieter einen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Die Baltic Appartements GmbH hat in diesem Falle einen Anspruch auf die fixe Bearbeitungspauschale von 49,- €.
 

§ 4 Kündigung

1. Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar.
2. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden 100% des Mietbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
3. Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis bzw. Anteile des Mietpreises zurückerstattet. Hat der Mieter durch sein Verhalten, welches nicht bereits unter die Nichtvornahme der Mietentrichtung unter § 2 Nr. 1 fällt, Anlass zur Kündigung des Vermieters gegeben, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen für Nachbarn ausgehen, besteht Anspruch auf 50 % des vertraglichen Mietpreises zzgl. 50 % der Miete der noch verbleibenden Mietzeit.

§ 5 Anreise und Abreise

1. Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 15.00 und spätestens bis 18.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeitpunkte sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen.
2. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel an der Rezeption der Baltic Appartements GmbH oder im dortigen Briefkasten abzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen.
3. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

§ 6 Pflichten des Mieters

1. In jedem Mietobjekt liegen eine Hausordnung und eine Inventarliste aus. Diese werden vom Mieter im vollen Umfang akzeptiert und eingehalten. Sollte eine Hausordnung fehlen, so gilt die allgemeine Hausordnung, die im Büro der Baltic Appartements GmbH (Strandallee 116 - 23683 Scharbeutz) eingesehen und in Kopie ausgehändigt werden kann.
2. Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel sind vom Mieter zu ersetzen.
3. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollten. Die Haustür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.
4. Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Rauchen ist innerhalb des Mietobjektes verboten, es sei denn im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.

§ 7 Haftung des Mieters

1. Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.
2. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

§ 8 Haftung des Vermieters

1. Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.
2. Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
3. Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

§ 9 Internetzugang

1. Sofern das gemietete Ferienobjekt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang verfügt, erhält der Mieter die Zugangsdaten durch die Baltic Appartements GmbH. Der jeweilige Eigentümer haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internetzugangs.

2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter und die Baltic Appartements GmbH für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

§ 10 Datenschutz

1. Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke genutzt werden.
2. Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

1. Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandt sind davon ebenfalls ausgeschlossen.
2. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.

§ 12 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

§ 13 Gerichtsstand

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.

 

Stand: Juni 2022 (diese Version ist gültig für Buchungen ab dem 09.06.2022 18:00 Uhr)